Samstag, 14. Mai 2022

~Thriller~ Daniela Arnold~ Aschenjunge~

                                                                       

Herausgeber: Independently published

Seiten: 220

ISBN-10: 1089108400

Preis Taschenbuch: 9,99 Euro

Kurzbeschreibung: 

 Das Grauen auf Sylt beginnt!Marlenes Mann und ihr kleiner Sohn verschwanden vor drei Jahren spurlos von der Insel Sylt. Laut Polizei seien beide auf tragische Weise ertrunken. Doch plötzlich häufen sich bedrohliche Vorfälle, die Marlene ängstigen und zutiefst verstören. Bildet sie sich alles nur ein oder wird sie tatsächlich seit langem beobachtet und sogar verfolgt? Hat sich wirklich jemand Zutritt zu ihrem Haus verschafft? Marlene beginnt zu zweifeln. Ist es möglich, dass damals alles ganz anders war? Wurde ihre Familie von einem Wahnsinnigen entführt, vielleicht sogar ermordet? Ist der Täter von damals jetzt ihr auf den Fersen? Oder könnte es sein, dass beide noch am Leben sind und jemand ein perfides und grausames Spiel mit ihr treibt? Als in einem Hamburger Waldgebiet die abgetrennte Hand eines Mannes gefunden wird, beginnt für die ehemalige Staatsanwältin ein erbitterter Wettlauf gegen die Zeit und um ihr eigenes Leben.

 

Meine Meinung:

Ich bin super in die Geschichte reingekommen und war vor allem fasziniert um die Geschichte und das Leben von Marlene. Ihr Schicksal tat mir unheimlich leid und ich war wirklich neugierig, ob es komplett aufgeklärt werden kann. Als dann in einem Wald ein Körperteil gefunden wird, kommt alles langsam ins rollen...

Auch die anderen Protagonisten waren interessant, ich habe über jeden gern gelesen. Allerdings gab es dann wirklich unenedliche Längen und die Story hat sich gezogen wie Kaugummi. Leider war es für mich auch nicht wirklich ein Thriller, eher ein seichter Kriminalroman. Trotzdem habe ich bis zum Ende durchgehalten, denn ich wollte unbedingt wissen, ob sich das Verschwinden von Mann und Sohn Marlenes aufklärt. Für mich sind dann zumindest die wichtigsten Fragen auch alle beantwortet worden. 

 

* Werbung gemäß §2 Nr.5 TMG 


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