Donnerstag, 8. September 2022

~Thriller~ Jennifer Mentges~ Elternhaus~

                                                                        

Verlag: Fischer Scherz

Seiten: 416

ISBN: ISBN: 978-3-651-02555-4

Preis Paperback: 16 Euro

Kurzbeschreibung:

Abend für Abend zieht es Barpianist Tobias Hansen zu einer seit Jahren leerstehenden alten Villa in einem noblen Hamburger Elbvorort. Er parkt, bleibt im Auto sitzen und blickt für einige Minuten zum dunklen Haus hinüber. Bis zu dem Tag, als Yvette Winkler mit ihrer Familie einzieht. Yvette will mit der alten Villa ihren Traum vom perfekten Zuhause verwirklichen. Und einen Neustart wagen – auch für ihre in Schieflage geratene Ehe. 

Tobias Hansen freundet sich schnell mit den Winklers an, gibt den Kindern Klavierunterricht und geht bald mit großer Selbstverständlichkeit bei ihnen ein und aus. Lange ahnt niemand, wen sie wirklich in ihre eigenen vier Wände gelassen haben. Bis zu dem Abend, als er mit Yvette und den Kindern allein im Haus ist ...

 

Meine Meinung:

Ich fand das Buch von Anfang an spannend und unterhaltsam. Direkt beim kennenlernen mit Tobias war mir klar, da wird einiges dunkles auf mich zukommen. Auch die anderen Protagonisten fand ich gut ausgearbeitet und interessant. Außerdem hat mich das "dunkle" um Tobias herum magisch angezogen. Ich war gespannt, was alles passieren wird...

Als Yvette mit ihrer Familie wieder nach Hamburg zieht ist sie froh, ihr Traumhaus so schnell gefunden zu haben. Sie freundet sich mit Tobias Hansen an und vertraut ihm auch schnell ihre Kinder an. allerdings zeigt Tobias schnell sein wahres Gesicht und bringt damit einige Menschen in Gefahr. Aber auch alle anderen Protagonisten haben ihre Leichen im Keller und so gab es in diesem Buch einige unerwartete Überraschungen. Vor allem das Ende war dann nochmal richtig gut, lang und spannend. Auch hier gab es nochmal ein paar kleine Wendungen. Der Epilog war dann das i Tüpfelchen und hat mich sogar ein klein wenig schockiert. Tolles, unblutiges Buch! 

 

 * Werbung gemäß §2 Nr.5 TMG

 

 

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